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Genussrechtsfinanzierung
I. Der hybride Charakter nach HGB
Die Genussrechtsfinanzierung erfreut sich in Deutschland großer Verbreitung. Der Reiz liegt in dem hybriden – gekreuzten – Charakter: Handelsrechtlich kann Eigenkapital dargestellt werden, das gleichwohl in der Steuerbilanz als Fremdkapital gilt und bei entsprechender Vertragsgestaltung – keine Beteiligung am Liquidationserlös – zu abzugsfähigem Betriebsaufwand führt. Diese Konstellation bedürfte aber einiger bilanzrechtlicher Verrenkungen, um schuldrechtliche Verpflichtungen als Eigenkapital durchgehen zu lassen. Das IDW segnete den gewünschten Eigenkapitalausweis der Genussrechtsfinanzierung bei kumulativer Erfüllung folgender vier Voraussetzungen ab :
Nachrangigkeit der Verbindlichkeit,
Erfolgsabhängigkeit der Vergütung,
Teilnahme am Verlust der Emittentin bis zur vollen Höhe des eingelegten Betrags,
längerfristige Überlassung des Kapitals.
Die Aufnahme schuldrechtlicher Verpflichtungen in die Eigenkapitalgliederung des HGB wird auf den § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB gestützt. Diese Bezugnahme geht jedoch systematisch fehl, denn es handelt sich um eine Gliederungsnorm, während bei der Eingruppierung von Genussrechten als Eigen- oder Fremdkapita...