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Berufsrecht | Zulässige Anwaltswerbung mit kostenloser Erstberatung
Bietet ein Rechtsanwalt eine „Kostenlose Erstberatung, bundesweit“ an oder wirbt im Internet mittels Google-AdWords-Anzeigen bzw. auf seiner Homepage mit einer „Kostenlosen Ersteinschätzung“, ist diese Werbung weder gebühren- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Es ist unzulässig, geringere Gebühren oder Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt (§ 49b Abs. 1 BRAO). Seit Wegfall der gesetzlichen Gebühren [i]BGH, Urteil vom 13. 11. 2013 - I ZR 15/12 NWB LAAAE-50684 für außergerichtliche Beratungsleistungen zum existieren aber gerade in diesem Bereich keine bestimmten gesetzlichen Gebühren mehr, so dass ein Verstoß gegen die gebührenrechtlichen Mindestpreisvorschriften per se ausscheidet. Folglich dürfen Rechtsanwälte eine Erstberatung gegenüber Rechtsuchenden au...