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Ertragsteuerliche Behandlung von Erbbaurechten
Betriebsvermögen, Privatvermögen und Gewerbesteuer
Erbbaurechtsbestellungen [i]infoCenter „Erbbaurecht“ NWB IAAAB-05366können sich als sinnvoll und vorteilhaft erweisen: Der Investor spart die Anschaffungskosten für ein Baugrundstück ein, wird aber Eigentümer des Gebäudes; der Grundstückseigentümer behält langfristig die Verfügungsgewalt über sein Grundvermögen und der Wertzuwachs am Grundstück verbleibt ihm. Trotzdem wird dieses Instrument im privaten, wie im betrieblichen Bereich nur sehr zurückhaltend genutzt, obwohl es interessante Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Erbbaurechte können im Betriebsvermögen ebenso wie im Privatvermögen bestellt werden. Dabei stellt sich im Betriebsvermögen die Frage der Bilanzierung des Erbbaurechtsverhältnisses und des Erbbaurechts beim Betriebsvermögensvergleich und seiner Behandlung bei der Einnahmen-Überschussrechnung und der Durchschnittssatzgewinnermittlung. Im Privatvermögen spielt das Erbbaurecht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den privaten Veräußerungsgewinnen eine Rolle. Abschließend ist noch auf die gewerbesteuerliche Behandlung des Erbbaurechts einzugehen.
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