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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 RS 1/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der VEB Spezialbau Potsdam war kein volkseigener Produktionsbetrieb des Bauwesens im Sinne des DDR-Versorgungssystems der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz. Denn der Betrieb war damit beauftragt, in allen bau- und haustechnischen Bereichen die Versorgung der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland sicher zu stellen. Ein massenhafter Ausstoß von Bauprodukten oder eine komplette Serienfertigung von gleichartigen Bauteilen kann dem Betrieb deshalb nicht das Gepräge gegeben haben, so dass die betriebliche Voraussetzung für eine fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz nicht erfüllt ist.

Fundstelle(n):
HAAAE-60884

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10.10.2013 - L 1 RS 1/13

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