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Einkommensteuer | Zur gewerblichen Prägung einer „GmbH & Co. GbR“ bei Haftungsausschluss
Mit Schreiben vom 17. 3. 2014 nimmt das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung einer „GmbH & Co. GbR“ Stellung. Bei einer GbR liegt keine gewerbliche Prägung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vor, wenn lediglich die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin ist und die Haftung der übrigen Gesellschafter durch individualvertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen ist. Soweit bisher in entsprechenden Fällen eine gewerbliche Prägung angenommen wurde, kann auf gesonderten schriftlichen Antrag der Gesellschaft das Vermögen der Personengesellschaft auch weiterhin als Betriebsvermögen behandelt werden. Der Antrag ist bis zum 31. 12. 2014 zu stellen.