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Die unentgeltliche Wertabgabe – Gefahr des Missbrauchs einer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit
Erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten
Der Verkauf [i]Dörr/Fehling, Änderung des § 42 AO, NWB F. 2 S. 9671eines Gegenstands, der aus verschiedenen Gründen (z. B. Ankauf von einem Kleinunternehmer oder einer Privatperson) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, aus dem Unternehmensvermögen heraus unterliegt beim Unternehmer grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Entnimmt der Unternehmer jedoch zunächst den Gegenstand in das Privatvermögen und veräußert er dieses Wirtschaftsgut innerhalb einer kurzen Zeit danach dann als Privatperson, fällt aufgrund der Regelung des § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG bei der Entnahme keine Umsatzsteuer an. Durch diese Handhabung besteht jedoch die Gefahr, dass ein Fall des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO vorliegt. Der Steuerpflichtige hat erhöhte Nachweispflichten dafür, dass berücksichtigungsfähige außersteuerliche Gründe für die gewählte rechtliche Gestaltung – erst Entnahme aus dem Unternehmensvermögen und dann Verkauf aus dem Privatvermögen – vorliegen. Je enger der Zeitraum zwischen Entnahme und Verkauf ist, desto höher sind die Anforderungen an die Begründung und Nachweise, die der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzverwaltung darzulegen hat. Aus der Rechtsprechung zur zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe lässt sic...