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Schenkungsteuer – Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährtin (BFH)
Gewährt ein Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus dem Erhalt der Lebensgemeinschaft motiviert ist, so liegt darin eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung unter Lebenden, die grds. mit 5,5 % gemäß § 12 ErbStG i. V. mit § 15 Abs. 1 BewG bzw. § 12 Abs. 3 BewG anzusetzen ist (, NV; veröffentlicht am 19. 2. 2014 NWB ZAAAE-55558).
Hintergrund:
Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, liegt
in der zinslosen Gewährung eines Darlehens bei Fehlen einer sonstigen
Gegenleistung grds. eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
(grundlegend
NWB HAAAB-01691).
Hierzu führte der BFH weiter
aus:
Sog. unbenannte (ehebedingte)
Zuwendungen sind nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgen...