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Die Güterstandsschaukel
Gestaltung des ehelichen Güterstands zur Verringerung der Erbschaftsteuer
Mit dem Begriff der „Güterstandsschaukel“ wird der Wechsel aus dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung und wieder zurück bezeichnet. Gewollt ist damit, die Zugewinngemeinschaft vorübergehend aufzulösen, um so den Ausgleichsanspruch des Ehegatten auszulösen, der innerhalb der Ehe weniger Zugewinn erzielt hat als der andere Ehegatte, sodann aber wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück zu kehren. Diese Gestaltung hat den Vorteil, dass die Übertragung des Vermögens nicht der Schenkungsteuer unterliegt und dass Pflichtteilsansprüche reduziert werden können. Der folgende Artikel stellt die „Güterstandsschaukel“ dar und gibt Ihnen Musterregelungen an die Hand, die Ihnen helfen, eine wirksame Vereinbarung zu treffen. [i]Weiterführend siehe dazu Volker Schmidt und Fabian Lemke, Besteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Grundlagen Stand: August 2013, NWB DokID NWB QAAAE-43281
I. Die Motivationen für die (vorübergehende) Beendigung der Zugewinngemeinschaft
In den Fällen, in denen im Laufe der Ehe einer der Ehegatten ein deutlich größeres Vermögen erworben hat als der andere, kann es gewünscht sein, innerhalb der Ehe und noch zu Lebzeiten den Ehegatten, der weniger erworben hat, mit einem Teil des Vermögens zu bedenken.
Überträgt nun der eine Ehegatte auf den anderen Vermögen, liegt...