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Rechnungslegung von Stiftungen
Neufassung des IDW RS HFA 5: Darstellung der wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf
Am hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur „Rechnungslegung von Stiftungen“ (IDW ERS HFA 5 n. F. Stand: ) verabschiedet. Die Autoren haben über die wesentlichen Themen und Änderungen dieses Entwurfes bereits detailliert berichtet (Burkhardt/Müller, NWB IAAAE-36293. Am hat der Hauptfachausschuss nun die Neufassung des IDW RS HFA 5 (Stand ) verabschiedet. Der IDW RS HFA 5 weist gegenüber dem Entwurf einige, im Wesentlichen klarstellende Änderungen auf. Es wurden dabei insbesondere die Ausführungen zur Kapitalerhaltung und zu deren Nachweis überarbeitet. Darüber hinaus erfolgten Ergänzungen betreffend die Verbrauchsstiftungen. Die neue Stellungnahme ersetzt die bisherige Stellungnahme (IDW RS HFA 5 Stand: ). Die Neufassung dieser IDW Stellungnahme wurde aufgrund zahlreicher Änderungen im Bereich der Landesstiftungsgesetze als auch aufgrund der Änderungen im Handelsgesetzbuch durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) notwendig.
Zunächst verpflichten IDW-Stellungnahmen nur die Wirtschaftsprüfer. Sie legen die Berufsauffassung zu Rec...