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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (OFD)
Die OFD NRW hat zu den Auswirkungen des und des auf Bauleistungen an Bauträger Stellung genommen (OFD NRW, Kurzinfo USt 2/2014 vom ).
Auswirkungen beim Leistungsempfänger (Bauträger): Da der bisher nach § 13b UStG geschuldeten Umsatzsteuer nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG kein Vorsteuerabzug gegenüberstand, wenn die Veräußerung der bebauten Grundstücken nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei war, ergibt sich für Unternehmer, die sich als Leistungsempfänger auf die Urteilsgrundsätze berufen, ein Erstattungsanspruch.
Die Grundsätze des BFH-Urteils gelten nach dem in allen offenen Fällen.
Anträgen von Bauträgern als Leistungsempfänger auf Erstattung der bisher nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG gezahlten Umsatzsteuer ist daher zu entsprechen.
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