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Probleme bei Reiseveranstaltern (Paketreisen)
, veröffentlicht am 19. 3. 2014
Der BFH hat sich in dem Urteil mit zwei unterschiedlichen Sachverhalten aus der Reisebranche beschäftigt. Es geht um die Steuerfreiheit für die Veranstalter von Theater bzw. Opernvorführungen sowie die nicht Steuerbarkeit von Verpflegungsleistungen. Zu Letzterem hatte sich der BFH bereits im Urteil vom - V R 9/06 geäußert. Zwischenzeitlich hat das die Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Der BFH bleibt jedoch bei seiner Sichtweise.
A. Leitsätze
1. Kauft ein Touristikunternehmen sämtliche Eintrittskarten einer Theatervorführung, übernimmt es das volle wirtschaftliche Risiko der Aufführung und tritt im eigenen Namen als Veranstalter auf, kann darin eine steuerfreie „Veranstaltung von Theatervorführungen“ i. S. des § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG liegen.
2. Der Leistungsort gem. § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG richtet sich bei Verpflegungsleistungen im Hotel nach der Belegenheit des Hotelgrundstücks (entgegen , BStBl 2010 I S. 490).
B. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Reiseveranstalterin. Im Zuge dieser Tätigkeit tritt sie auch als sog. „Paketveranstalter“ auf. Dafür erstellte sie für Busunternehmen und Reisebüros Reiseprogramme...