Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 14 K 3714/12

Gesetze: EGV 384/96 Art. 11 Abs. 2 EGV 1472/2006 Verordnung (EU) Nr. 1294/2009 ZK Art. 236 Abs. 2 S. 2 AEUV Art. 267

Festsetzung von Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Schuhen mit Oberteil aus Leder aus China und Vietnam

Leitsatz

Dem EuGH werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Sind die Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 des Rates vom zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam und in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus der Sonderverwaltungsregion Macau versandte Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder, ob als Ursprungserzeugnisse der Sonderverwaltungsregion Macau angemeldet oder nicht, nach einer Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates insgesamt gültig, soweit sie nicht durch die und vom in den Rs. C-249/10 P und C-247/10 P für nichtig erklärt wurden?

  2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird, aber die genannten Verordnungen nicht insgesamt ungültig sind:

    1. In Bezug auf welche Ausführer und Hersteller in der Volksrepublik (VR) China und in Vietnam, von denen die Klägerin in den Jahren 2006 bis 2011 Waren bezogen hat, sind die Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der VR China und Vietnam und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 des Rates vom zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in Vietnam und in der VR China, ausgeweitet auf aus der Sonderverwaltungsregion Macau versandte Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder, ob als Ursprungserzeugnisse der Sonderverwaltungsregion Macau angemeldet oder nicht, nach einer Auslaufüberprüfung nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates ungültig?

    2. Stellt die vollständige oder teilweise Ungültigerklärung der genannten Verordnungen ein unvorhersehbares Ereignis oder höhere Gewalt i. S. d. Art. 236 Abs. 2 Unterabs. 2 des Zollkodex (ZK) dar?

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAE-60042

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Beschluss v. 24.10.2013 - 14 K 3714/12

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen