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§ 264 Abs. 3 HGB a. F. richtlinienwidrig: Offenlegungsbefreiung auch bei ausländischem, richtlinienkonformem Konzernabschluss
Anmerkungen zum
In der Rechtssache C-528/12 hatte der EuGH zu entscheiden, ob die Begrenzung des (damaligen) § 264 Abs. 3 HGB, der eine Befreiung von der einzelgesellschaftlichen Rechnungslegung dann (und nur dann) erlaubt, wenn die zu befreiende Kapitalgesellschaft in den Konzernabschluss eines inländischen Mutterunternehmens einbezogen wird, richtlinienkonform ist. Das vom EuGH mit Datum vom erlassene Urteil betrifft die Auslegung von Art. 49 AEUV und Art. 57 der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rats vom in der durch die Richtlinie 2006/46/EG vom geänderten Fassung .
„Mömax Logistik“NWB YAAAE-56218
Die gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung des Jahresabschlusses von konzernangehörigen Kapitalgesellschaften, die bis zur Reform des Handelsgesetzbuches durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) galten, sind nicht mit dem Europarecht vereinbar.
Dies hat der EuGH in einem am veröffentlichten Urteil entschieden.
Mit der Neufassung des § 264 Abs. 3 HGB i. d. F. des MicroBilG vom hat der deutsche Gesetzgeber die bislang bestehende Inländerdiskriminierung abgeschafft. Demnach braucht der nationale Gesetzgeber auf G...