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FG Köln | Ermittlungspflicht des Finanzamtes bei Auslandssachverhalten
Genügt der Steuerpflichtige durch Erklärung der ihm bekannten, im Zusammenhang mit einer Outplacement-Beratung stehenden Umstände seiner Mitwirkungspflicht, ist das Finanzamt nicht berechtigt, eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung nach Erlass eines bestandskräftigen Erstbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn dem Finanzamt zwar erst nachträglich durch Mitteilung des BZSt bekannt wird, dass der Empfänger der Zahlungen aus der Beratung eine Domizilgesellschaft ist, nach S. 203den vom Steuerpflichtigen dargelegten Umständen jedoch schon vor Erlass des Erstbescheids ausreichend Anlass bestand, eine Auskunft des BZSt einzuholen.
Im Streit war die Änderungsbefugnis des Finanzamtes nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO für Werbungskosten bei Einkünften aus § 19 EStG in der bestandskräftigen Steuerfestsetzung für...