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Keine Gesamtplanrechtsprechung zugunsten des Steuerpflichtigen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-59839 Mit Urteil vom - X R 14/11 NWB UAAAE-52612 stellt der BFH fest:
Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur Erreichung des „Gesamtziels“ als notwendig erweisen, auch wenn dem Ganzen ein vorab erstelltes Konzept zugrunde liegt und die Übertragungen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zueinander erfolgen.
Sieht ein vorab erstelltes Konzept vor, dass Teile des vereinbarten Kaufpreises – oder gar der gesamte vereinbarte Betrag – unmittelbar als Schenkung von dem Veräußerer an den Erwerber zurückfließen, liegt in Höhe des zurückgeschenkten Betrags keine entgeltliche Übertragung vor.
Bei einer „teilentgeltlichen Betriebsaufgabe“ sind die Grundsätze der sog. Einheitstheorie nicht anzuwenden.
Ausführlicher Beitrag s..
Der dem Urteil des BFH zugrunde liegende Sachverhalt
[i]Planung einer sanierenden Betriebsübertragung in fünf nacheinander geschalteten EinzelaktenIn dem Urteil X R 14/11 ging es um die Sanierung und Übertragung eines in Form der Betriebsaufspaltung geführten Unternehmens, bei dem die Betriebs-GmbH schon länger mit Ertrags- und Liquiditätsproblemen kämpfte. Dazu hatte...