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Keine Gesamtplanrechtsprechung zugunsten des Steuerpflichtigen
BFH präzisiert seine Rechtsprechung zum Gesamtplan
[i]BFH, Urteil vom 22. 10. 2013 - X R 14/11NWB UAAAE-52612Jeder Steuerpflichtige kann von seinem Berater erwarten, dass er Vermögensübertragungen, Sanierungsmaßnahmen oder Umstrukturierungen verantwortungsvoll und steuergünstig plant. Meist sind dazu verschiedene Einzelmaßnahmen notwendig, die einen Gesamtplan erfordern. Oft erweist sich ein solcher Gesamtplan als steuerschädlich, wenn er als Missbrauchsgestaltung beurteilt wird. Mit Urteil vom - X R 14/11 NWB UAAAE-52612 hatte der BFH über einen Gesamtplan zu befinden, der sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken sollte.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt – Planung einer sanierenden Betriebsübertragung
[i]In der Form einer Betriebsaufspaltung geführtes UnternehmenIn dem komplexen Sachverhalt zum Urteil vom ging es um die Sanierung und Übertragung eines in Form der Betriebsaufspaltung geführten Unternehmens, bei dem die Betriebs-GmbH schon länger mit Ertrags- und Liquiditätsproblemen kämpfte. Die verpachteten Betriebsgebäude im Wert von 3,9 Mio. DM gehörten dem nach dem Streitjahr (1997) verstorbenen Ehemann der Klägerin, der zunächst auch Mehrheitsgesellschafter der GmbH war. Weitere Gesellschafter waren die beiden Söhn...