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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 22 | Dividendenstripping: Doppelte Anrechnung der Kapitalertragsteuer

In der Presse ist jüngst vermehrt darüber berichtet worden, dass es bei sog. Leerverkäufen von Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag zu einer doppelten Erstattung von (nur einfach entrichteter) Kapitalertragsteuer gekommen ist. Beim BFH ist hierzu die Frage anhängig, ob in den Fällen einer nur kurzfristigen Wertpapierleihe über den Dividendenstichtag der Verleiher wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere bleibt und als Gläubiger der Kapitalerträge anzusehen ist.

Lassen Sie mich kurz noch einmal auf die Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs zurückkommen. Der Präsident des BFH gibt dort jeweils einen Überblick, welche Entscheidungen von großer Bedeutung im laufenden Jahr zu erwarten sind. Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff hat dabei ein Verfahren besonders hervorgehoben. Es betrifft die doppelte Anrechnung der Kapitalertragsteuer bei Cum-/Ex-Geschäften. Stichwort: Dividendenstripping.

Der BFH-Präsident verwies auf aktuelle Veröffentlichungen in der Presse. In jüngster Zeit sei vermehrt darüber berichtet worden, dass es in den Fällen sog. Leerverkäufe von Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag zu einer doppelten Bescheinigung und Erstattung von ...

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