BBK Nr. 6 vom Seite 257

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Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

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Seit 2007 [i]Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Pauschalierung von Sachzuwendungen können Geschenke und Incentives zuwendende Unternehmen für den Empfänger die (eigentlich) anfallende Einkommensteuer übernehmen. § 37b EStG ermöglicht eine Pauschalierung der Besteuerung dieser Sachzuwendungen. In vielen Fällen unterblieb bis dahin eine Besteuerung, wenn Geschäftspartner und Kunden zu mehr oder weniger aufwendigen Veranstaltungen eingeladen wurden. Ermittelt ein Betriebsprüfer entsprechende Sachverhalte, ist es für das zuwendende Unternehmen unangenehm, wenn der Kunde dann womöglich mit der Frage nach der Besteuerung behelligt wird; das war nun nicht die Absicht einer Einladung.

Ab Seite 276 in dieser Ausgabe fassen Ines Otte und Anja Theiner die bisherigen Erfahrungen mit der Pauschalierung nach § 37b EStG zusammen und berücksichtigen dabei vor allem die vier jüngst veröffentlichten BFH-Entscheidungen. Durch die Rechtsprechung sind nun einige grundsätzliche Fragen zur Anwendbarkeit der Vorschrift geklärt, z. B. ist § 37b EStG kein eigenständiger Einkünftetatbestand, sondern eine Steuererhebungsvorschrift.

Seit längerer [i]Nachschau der Kassenführung durch eine Finanzpolizei Zeit widmet sich die steuerliche Betriebsprüfung in Deutschland verstärkt dem Prüffeld „Vollständigkeit der Einnahmen“, um das fiskalische Risiko bei KMU und Gewerbetreibenden zu minimieren. Bei Bargeschäften führt das zwangsläufig zu der Frage, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist. Dass hierbei die Anforderungen im steten Fluss sind, bewies nicht zuletzt der GoBD-Entwurf, den Roger Odenthal in BBK 17/2013 vorgestellt hat. Erich Huber zeigt in dieser Ausgabe ab Seite 286, welche Erfahrungen Österreich gesammelt hat, so dass sich vor diesem Hintergrund alle geänderten Anforderungen in Deutschland besser bewerten lassen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 257
MAAAE-57648