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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Vorlagen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur Organschaft (BFH)
Der BFH hat dem EuGH drei Fragen zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding und zur Organschaft vorgelegt (BFH, Beschlüsse vom - XI R 17/11 sowie XI R 38/12).
Hierzu führt der BFH weiter aus: Bei einer Führungsholding handelt es sich um eine Gesellschaft, die über das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften hinaus auch aktiv in das laufende Tagesgeschäft dieser Tochtergesellschaften eingreift.
In den Streitfällen erbrachten die Führungsholdings an ihre Tochter-Personengesellschaften entgeltliche administrative und kaufmännische Dienstleistungen. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und des Erwerbs der Anteile an den Tochtergesellschaften bezogen die Holdings ihrerseits Dienstleistungen von anderen Unternehmen (wie z. B. die Erstellung eines Ausgabeprospekts und Rechtsberatungsleistungen). Die Holdings begehrten für diese mit Umsatzsteuer belasteten Dienstleistungen den vollen Vorsteuerabzug. Weil das reine Halten von Anteilen an Tochtergesellschaften nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, war das Finanzamt dagegen der Auff...