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Ökologische Ausgleichsmaßnahmen
, veröffentlicht am 19. 2. 2014
Im Sachverhalt war streitig, ob das Zurverfügungstellen einer Grundstücksfläche durch einen Landwirt zur Schaffung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen sowie das erstmalige Herstellen dieser Ausgleichsmaßnahmen steuerbar und steuerpflichtig ist. Ferner war unklar, ob die entsprechenden Umsätze, soweit sie steuerbar und steuerpflichtig sind, dem Regelsteuersatz oder der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegen.
A. Leitsatz
Stellt ein Landwirt auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt dauerhaft und durch die Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert einer Stadt ein Grundstück zur Erfüllung ihrer naturschutzrechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung und stellt er gegen Entgelt eine bestimmte Ausgleichsmaßnahme erstmals her, ist dieser Vorgang – unabhängig davon, wie viele umsatzsteuerrechtliche Leistungen er umfasst – steuerbar und steuerpflichtig; er unterliegt nicht der Besteuerung nach Durchschnittssätzen.
B. Sachverhalt
Der Unternehmer betrieb einen landwirtschaftlichen Betrieb und wendete die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG an. Er schloss mit der Stadt einen als „Überlassung von Flächen für die dauerhafte Schaffung und Erhaltung von landschaft...