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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 516/13

Gesetze: BGB § 133; BGB § 738; BGB § 2033; BGB § 2042 GBO 19; BGB § 22 Abs. 1; InsO 32 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Bewilligung im Weg der (formfreien) Abschichtungsvereinbarung unter Miterben.

2. Wird im Rahmen der Abschichtungsvereinbarung bewilligt, im Weg der Grundbuchberichtigung den Insolvenzverwalter des einzig verbleibenden Erben als Gläubiger des Rechts im Grundbuch einzutragen, kann die Bewilligung dahin auszulegen sein, dass der Insolvenzschuldner als Gläubiger mit einem Insolvenzvermerk am Recht eingetragen werden solle.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZIP 2014 S. 482 Nr. 10
UAAAE-57200

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OLG München, Beschluss v. 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

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