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Entnahme eines auf dem Ehegattengrundstück errichteten Gebäudes
I. Sachverhalt
Anfang 01 errichtet U auf dem ihm und seiner in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehefrau E zu je 1/2 gehörenden Grundstück ein Betriebsgebäude zu Herstellungskosten von 500 T€. Konkrete Vereinbarungen über die Nutzung des Gebäudes werden nicht getroffen. Ende 10 zieht das kräftig gewachsene Unternehmen in ein sehr viel größeres, angemietetes Gebäude um. Das Altgebäude wird ab privat an einen Dritten vermietet. Gebäude und Grundstück werden daher per in das Privatvermögen überführt. Der Zeit-/Teilwert des Gebäudes beträgt zu diesem Zeitpunkt 480 T€. Unmittelbar vor Überführung in das Privatvermögen hat U u. a. folgendes aktiviert:
den eigenen Gebäudeteil mit 250 T€ abzüglich 10 • 2 % Abschreibung = 200 T€,
den zivilrechtlich der Ehefrau zustehenden Gebäudeteil mit gleichem Wert.
II. Fragestellung
Welcher Entnahmegewinn entsteht bei Überführung des Gebäudes in das Privatvermögen?
III. Lösungshinweise
1. Herstellungskosten auf ein fremdes Wirtschaftsgut
Die Gebäude sind wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 94 BGB). E erwirbt daher in 01 entsprechend ihrem Anteil zivilrechtlich ½ des Gebäudes.
Abweichend davon könnte das wirtschaftliche Eig...