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Umwandlungsvorgänge während der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Behaltensfristen des § 13a Abs. 5 ErbStG
Holdingstrukturen durch Anteilstausch
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge oder eines Erwerbs von Todes wegen übertragen und nimmt der Erwerber die Begünstigungen des ErbStG für unternehmerisches Vermögen in Anspruch, schließen sich hieran bestimmte Behaltensfristen an, innerhalb derer der Erwerber nicht schädlich über die erhaltenen Anteile verfügen darf . Sollen während dieses Zeitraums betriebswirtschaftlich motivierte Umstrukturierungen der Unternehmensgruppe vorgenommen werden, stellt sich die Frage, inwiefern diese Umstrukturierungsvorhaben eine nachsteuerschädliche Verwendung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragenen Anteile darstellen und demzufolge eine Nachversteuerung ausgelöst wird. Dieser Beitrag beleuchtet die Thematik am Beispiel der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in eine andere Kapitalgesellschaft im Wege des qualifizierten Anteilstauschs gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG.
Gehrmann, infoCenter, Umwandlungssteuerrecht NWB MAAAB-26815
Welche wesentlichen Aspekte spielen für mittelständische Unternehmen bei der Begründung von Holdingstrukturen eine Rolle und inwiefern sind hier erbschaft-/schenkungsteuerlich...