Arbeitshilfe Oktober 2016

Personenhandelsgesellschaften und gewerbliche bzw. gewerblich geprägte oder freiberuflich tätige GbR können immer nur einen Betrieb haben

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Unterhält (vor dem Hintergrund der Berechnung des Höchstbetrags gemäß § 7g Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 7g Abs. 6 EStG sowie der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG) eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb oder kann sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB WAAAE-56839