Arbeitshilfe Dezember 2015

(Differenz-) Kindergeld für im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Ist es geboten, dass die Regelung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund von höherrangigem EU-Recht bei einem im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen nicht anzuwenden ist und (zumindest) sog. Differenzkindergeld für seine in Polen lebenden Kinder gewährt wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB TAAAE-56801