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(Re-)Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital
I. Einführung
Für den Ausweis der Kapitalquellen eines Unternehmens verpflichten die IFRS auf eine dichotome Abgrenzung. Eigenkapital (equity instrument) ist aus Sicht des emittierenden Unternehmens residual zu bestimmen (IAS 32.11), setzt also die Widerlegung eines Fremdkapitalcharakters voraus. Für die gebotene Abgrenzung ist auf den „wirtschaftlichen Gehalt“ der (vertraglichen) Vereinbarung zwischen Emittent und Zeichner abzustellen (IAS 32.18). Der (Teil-)Ausweis eines Instruments als Eigenkapital scheidet aus, wenn eines der folgenden (Abgrenzungs-)Kriterien nicht erfüllt ist (IAS 32.16):
Es besteht keine Zahlungsverpflichtung (contractual obligation) und
falls eine Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten vorgesehen ist, wurde ein feststehendes Austauschverhältnis (fixed-for-fixed) vereinbart.
Weist ein Instrument sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalmerkmale auf, ist eine Aufteilung (split accounting) der (Gesamt-)Emission geboten (IAS 32.28). Für die (Kapital-)Klassifizierung eines Instruments ist zwingend auf den Zugangszeitpunkt (on inital recognition) abzustellen (IAS 32.15). Ohne Vorgaben zur Neubeurteilung wäre an der ein...