PiR Nr. 3 vom Seite 1

Die Köder des IASB: Selbstverleugnung und Wahlrechtsgewährung

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br. | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

In dieser PiR-Ausgabe ist durch Daniel T. Fischer der soeben veröffentlichte IFRS 14 dargestellt. Es geht um die Bilanzierung in regulierten Märkten (z. B. Energieversorgung), wo durch eine übergeordnete Instanz Preise festgelegt werden. Nach dem Musterfall Kanada werden durch das preisbestimmte Eingreifen der Behörde Aktiv- und Passivposten in den Bilanzen generiert, über deren Charakter – asset/liability oder nicht – der IASB keine Einigung erzielen konnte. Gleichwohl soll den mächtigen Energieversorgungsunternehmen der Weg in die IFRS-Bilanzwelt geöffnet werden. In der Erstanwendung und den Folgebilanzen dürfen diese Unternehmen ihre bisherige Bilanzierungspraxis weiterführen, allerdings u. a. unter Offenlegung in Anhang und Gliederungsschemata, die gerade im Ergebnisbereich einen nennenswerten Komplexitätszuwachs zeitigen. Dazu kontrastiert die Einschätzung des IASB-Vorsitzenden zur GuV-Rechnung und zum OCI, wie sie am Schluss der IFRS News-Rubrik nachzulesen ist. Jedenfalls stellt sich der neue IFRS 14, was den Umfang und damit die Komplexität anbetrifft, viel umfangreicher dar als der IFRS 6 zur Erkundung und Evaluierung mineralischer Vorkommen. Beide Standards sind gleichermaßen „politisch gestrickt“, wichtige Branchen sollen ohne Nassmachen den IFRS-Pelz frisch gewaschen überreicht bekommen.

Aus den Fokusbeiträgen darf die Aufmerksamkeit des PiR-Lesers zunächst auf den Beitrag von Robin Mujkanovic und Georg Holzapfel gelenkt werden. Es geht um die typische ARGE des Baugewerbes und deren Klassifizierung als joint arrangement nach IFRS 11. Die Autoren wenden sich mit fundierten Argumenten gegen die Wertung der Bau-ARGE als separates Vehikel durch den HFA des IDW und rufen das DRSC mit seiner einschlägigen Kompetenz zu einer klärenden Stellungnahme auf.

Im weiteren Fokus-Beitrag von Marco Meyer wird der Rückzieher des IASB bezüglich der Bewertung von Beteiligungen an assoziierten, Gemeinschafts- und Tochterunternehmen im Einzelabschluss behandelt. Die 2003 aufgehobene Möglichkeit der equity-Bilanzierung soll wiederbelebt werden. Der Anwender erfreut sich dann eines Dreifach- Wahlrechts: „at cost“, „at fair value“, „at equity“.

Das Wahlrechtsthema taucht erneut und dominant im Fokus-Aufsatz aus der Feder von Christian Garz und Roland Wiese auf. Es wirkt schon irgendwie befremdlich, wenn nach langem Ringen neue Regeln zum hedge accounting promulgiert werden, um dann dem Anwender zu sagen: Du kannst auch die bisher gültigen Regeln weiter anwenden. So oder so, Wahlrechte haben Konjunktur; dient dies dem Ziel der Vergleichbarkeit von Finanzinformationen?

Beste Grüße

Wolf-Dieter Hoffmann

Fundstelle(n):
PiR 3/2014 Seite 1
NWB NAAAE-56722