Arbeitshilfe September 2014

Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht im Falle des § 15 Abs. 1a UStG durch objektive Anhaltspunkte bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs

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1. Erfüllt die Beförderung einer dem Unternehmensvermögen zugehörigen Yacht vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet (hier: Spanien), um sie zu vermieten sowie selbst zu nutzen, den Tatbestand einer nur vorübergehenden Verwendung?

2. Scheidet eine Steuerbefreiung nach § 6a UStG aus, wenn der Steuerpflichtige aus der Verbringung des Gegenstands nicht die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen in Form der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat zieht und er keine Aufzeichnungen i.S. des § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. § 17c Abs. 3 UStDV vorgelegt hat?

3. Ist die Rechtsprechung entsprechend anzuwenden, wonach eine Lieferung i.S. des § 6a Abs. 1 UStG als steuerpflichtig zu behandeln ist, wenn - obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung objektiv vorliegen - der Steuerpflichtige unter Verstoß gegen die auf dem ersten Satzteil des Art. 28c Teil A der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 138 Abs. 1 der MWStSystRl) beruhenden Pflichten zum Beleg- und Buchnachweis die Identität des Erwerbers verschleiert, um diesem im Bestimmungsmitgliedstaat eine Mehrwertsteuerhinterziehung zu ermöglichen, wenn im Falle eines innergemeinschaftlichen Verbringens der mit dem Lieferer identische Erwerber durch das Unterlassen seiner Registrierung als Unternehmer im Bestimmungsmitgliedstaat und die Nichtdeklarierung des dortigen Erwerbs die Erwerbsbesteuerung verhindert?

4. Ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Yacht ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige die von ihm behauptete Absicht, durch die Vercharterung der Yacht Einkünfte in Gestalt eines Totalgewinns zu erzielen, durch objektive Anhaltspunkte im Zeitpunkt des Erwerb der Yacht nicht belegen kann?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-56693