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Erbrecht | Auskunftsanspruch eines Miterben eines GmbH-Gesellschaftsanteils
Mit dem Tod eines GmbH-Gesellschafters kann dessen Anteil auf eine Erbengemeinschaft übergehen, die dann ggf. über einen längeren Zeitraum hinweg in dieser gesamt-händerischen Verbundenheit ihre Rechte in der GmbH aktiv ausüben muss. Die Stellung der Miterben innerhalb der Gesellschaft wird dabei maßgeblich von § 18 GmbHG geprägt, der § 2038 BGB im Verhältnis zur GmbH [i]Becker/Horn, NWB 2/2007 S. 117erheblich modifiziert. Danach können die Miterben nämlich ihre Rechte hinsichtlich des ihnen angefallenen Geschäftsanteils nur einheitlich und damit grds. nur gemeinschaftlich ausüben. Zu diesem aus der gesell-schaftsrechtlichen Stellung erwachsenen [i]infoCenter „Erbengemeinschaft“ NWB NAAAB-03390 Recht gehört zwar u. a. auch das den Gesellschaftern zustehende Informationsrecht (§ 51a GmbHG). Wird die Ausübung dieses Rechts nun aber als Maßnahme zur ordnungsgemäßen Verwaltung d...