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KSR Nr. 3 vom Seite 8

Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

Sicherungseinbehalt von Entgelt kann bereits mit Leistungsausführung zur Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG führen

Jörg Ramb

Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG ist die Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung zu berichtigen, wenn das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung nach dem Voranmeldungs- bzw. Veranlagungszeitraum der Steuerentstehung uneinbringlich geworden ist. Im Fall des vertraglichen Sicherungseinbehalts von Entgelt kann Uneinbringlichkeit nach Auffassung des BFH bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen.

Sachverhalt

Die (Revisions-)Klägerin ist im Bereich der Oberflächentechnik tätig. In ihrer für das Streitjahr 2007 abgegebenen Umsatzsteuerjahreserklärung berücksichtigte sie sog. Sicherheitseinbehalte (5 % bis 10 % der Auftragssummen) für mögliche Baumängel für Gewährleistungszeiträume von zwei oder fünf Jahren nicht als bereits bei der LeistungserbringungS. 9 zu versteuerndes Entgelt. Das Finanzamt ging hingegen davon aus, die Klägerin habe ihre Leistungen auch im Umfang der Sicherheitseinbehalte bereits mit Leistungserbringung zu versteuern und erließ einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Einspruch und Klage zum Finanzgericht hatten keinen Erfolg. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG sind im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) Leistungen bei Erbringung unabhängig von...

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