Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übernahmepflicht pauschaler Lohnsteuer bei Sonderzahlungen an eine Pensionskasse verfassungsgemäß?
BFH ruft das BVerfG an
Der BFH ist davon überzeugt, dass die Pflicht zur Erhebung der pauschalen Lohnsteuer auf Sonderzahlungen an eine Pensionskasse gem. § 40b Abs. 4 EStG verfassungswidrig ist, weil sie das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Der Arbeitgeber müsse in systemwidriger Weise Einkommensteuer für Einkünfte eines anderen Rechtssubjekts tragen. Er hat daher diese Frage dem BVerfG im Rahmen einer Richtervorlage gem. Art. 100 GG zur Entscheidung vorgelegt.
Sonderzahlungen an eine Pensionskasse sind Arbeitslohn
Ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersversorgung zusagen. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung, zu denen auch die Beteiligung des Arbeitgebers an einer (externen) Pensionskasse gehört. Die Pensionskasse sagt den Arbeitnehmern eine Altersversorgung zu, während der Arbeitgeber laufende Umlagezahlungen an die Pensionskasse erbringt. Die laufenden Leistungen an die Pensionskasse stellen bereits im Zeitpunkt der Zahlung steuerpflichtigen Arbeitslohn des begünstigten Arbeitnehmers dar, für den Lohnsteuer einzubehalten ist.S. 8
Nach der mit dem JStG 2007 vom (BGBl 2006 I S. 2878) eingeführten Regelung...