Keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung wegen Beibehaltung der Einkünfteprüfung bei behinderten Kindern nach Wegfall
einer solchen bei volljährigen gesunden Kindern in Ausbildung
Leitsatz
Die Neuregelung des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG durch das StVereinfG 2011, welche nicht behinderten Kindern in Ausbildung nach
Wegfall des sog. Jahresgrenzbetrags ermöglicht, unschädlich für das Kindergeld einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, begegnet
nicht deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken, weil ein zeitlich unbeschränkter Kindergeldanspruch für behinderte Kinder gem.
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG deren Unfähigkeit zum Selbstunterhalt und damit eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
erfordert. Ein Vergleich mit einkommensunabhängigen Kindern in Ausbildung scheidet wegen der maximal bis zum 25. Lebensjahr
erfolgenden Kindergeldzahlung für gesunde Kinder aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 658 Nr. 8 MAAAE-56394
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FG des Saarlandes, Urteil v. 13.11.2013 - 2 K 1224/13
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