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BFH 14.11.2013 VI R 36/12, BBK 5/2014 S. 216

Lohn und Gehalt | Arbeitslohn bei Übernahme von Bußgeldern durch Arbeitgeber

Die Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.

Im Streitfall ging es um Fahrer einer Spedition, die gegen Ruhe- und Lenkzeiten verstoßen hatten und gegen die Bußgelder von jeweils ca. 3.000 € verhängt worden waren. Der Arbeitgeber übernahm die Bußgelder. Das FA sah hierin Arbeitslohn.

Der [i]Rechtswidrige Weisungen des Arbeitgebers BFH gab dem FA Recht: Für den Arbeitnehmer stellt die Übernahme des Bußgelds durch seinen Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil dar. Die Übernahme des Bußgelds erfolgte auch nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, so dass Arbeitslohn hätte verneint werden können. Denn rechtswidrige Weisungen des Arbeitgebers wie die Weisung, die Ruhe- und Lenkzeiten nicht einzuhalten, können nicht eigenbetriebliches Interesse s...

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