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Offenlegung | Alt-Regelung zum Einbezug von Töchtern in den Konzernabschluss europarechtswidrig (§ 264 Abs. 3 HGB a. F.)
Eine [i]Theile, Jahresabschluss der Klein- und Kleinstkapitalgesellschaften, Herne 2013 Kapitalgesellschaft kann darauf verzichten, ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen. Voraussetzung hierfür: Sie wird in den Konzernabschluss eines hierzu nach § 290 HGB zur Aufstellung verpflichteten und damit inländischen Mutterunternehmens unter Beachtung weiterer Bedingungen einbezogen (§ 264 Abs. 3 HGB a. F.).
Die [i]Sitz in EU/EWR ausreichend für Befreiungsmöglichkeit bis zum MicroBilG gültige Einschränkung dieser Befreiungsmöglichkeit nur bei Einbeziehung in den Konzernabschluss eines inländischen Mutterunternehmens ist jedoch europarechtswidrig. Im hat der EuGH entschieden, dass die Befreiung von den Rechtspflichten für Kapitalgesellschaften auch bei Einbeziehung in einen Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in d...