BBK Nr. 5 vom Seite 209

Gestaltung und Manipulation des Jahresabschlusses als Gratwanderung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Ermessensspielräume und ihre Ausübung in der Praxis

Im [i]Richtige und weniger richtige Bilanzen Jahresabschluss ist bekanntlich alles geschätzt – mit Ausnahme des Bankbestands. So lautet ein gern zitiertes Bonmot, mit dem etwa Wirtschaftsprüfer die Grenzen ihres Tuns umschreiben und so erklären, wie es zu einer ebenfalls gern zitierten Erwartungslücke gekommen ist, also einer unrealistischen Erwartung an das, was an Aussagekraft in einem Testat des Abschlussprüfers verkörpert sein kann. Selbst vergleichsweise objektiv ermittelbare Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands spiegeln ja nicht unbedingt dessen wahren Wert am Stichtag wider. Und so ist eben fast alles geschätzt. Bilanzbuchhalter oder Steuerberater wissen um die vielen Ermessensspielräume bei Bilanzierungsentscheidungen. Und sie sind dankbar dafür, denn wie sonst sollen Entscheidungen manchmal getroffen werden?

Problematisch wird es aber immer dann, wenn durch andere Ziele dieser Ermessensspielraum so sehr gedehnt wird, dass die Grenze zur vorsätzlichen Falschbilanzierung überschritten wird. Auch hiervon können z. B. Wirtschaftsprüfer ein Lied singen, finden sie doch immer wieder genau solche Sachverhalte auch und gerade bei mittelständischen Unternehmen. Auch wenn in der Öffentlichkeit große Bilanzskandale die Wahrnehmung dominieren, so gibt es eben auch die kleinen „Gestaltungen“, die vielleicht ein paar Euro Steuern sparen sollen. Manchmal bewusst, manchmal vielleicht auch nur allzu sorglos, die Grenzen sind fließend, und ein Schelm ist, wer bei manchen „Versehen“ etwas Böses denkt. Maximilian Schettler greift typische Fälle aus dem Mittelstand in seinem Beitrag ab Seite 234 auf und schildert zusätzlich, welche Möglichkeiten zur Aufdeckung ein Abschlussprüfer hat. Häufig geht es nicht ohne den berühmten Zufall, weil die Abschlussprüfung eben nicht als Unterschlagungsprüfung angelegt ist.

Vor [i]Rechtssicheres Scannen zur papierlosen Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen allem im Mittelstand dominiert immer noch die Archivierung von Papierbelegen, auch wenn vielfach elektronische Belege verarbeitet werden. Das Statistische Bundesamt schätzt die Kosten hierfür auf immerhin 3,2 Mrd. €, denen wenig bis kein Nutzen gegenübersteht. Aber welche Anforderungen stellt das rechtssichere Scannen der Belege, um allen Aufbewahrungspflichten zu genügen? Roger Odenthal gibt ab Seite 229 Handlungsempfehlungen und stellt eine neue Richtlinie zum rechtssicheren ersetzenden Scannen vor. Ob diese Richtlinie alle praktischen Anforderungen abdeckt, war Gegenstand eines simulierten Gerichtsverfahrens, um die Beweiskraft in typischen Streitfällen zu testen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 209
NWB KAAAE-56334