USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 1

Steueridentifikationsnummer fälschlicherweise doppelt vergeben

Stephan Gerski | Produktmanager | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene, bereits im Jahr 2007 eingeführte, Steueridentifikationsnummer sollte für jeden Bundesbürger durch ihre elfstellige Ziffernfolge einzigartig und unverwechselbar sein.

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ sind allerdings etwa 165.000 Bürger von einem peinlichen Behördenirrtum betroffen. Einige Steuerzahler bekamen entweder zwei Nummern oder aber zwei verschiedene Steuerzahler erhielten dieselbe Nummer. Die zweite Form der Doppelvergabe kann ziemlich unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. die Einstufung in unterschiedliche Steuerklassen). Diese ca. 1.300 Fälle sollen laut Auskunft des Zentralamts noch in diesem Jahr korrekt zugeordnet werden.

Das zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen hat für viel Aufsehen insbesondere in der Baubranche gesorgt. Mit Schreiben vom - IV D 3 - S 7279/11/10002 hat das BMF zum ersten Mal hierzu Stellung genommen. Das Erfreuliche an diesem BMF-Schreiben ist, dass die Finanzverwaltung nicht versucht, der neuen Rechtsprechung mit einem Nichtanwendungserlass zu begegnen. Weniger erfreulich ist hingegen, dass einige (wichtige) Fragen offen bleiben und der Unternehmer in einigen Punkten weiterhin allein gelassen wird.

Steuerberater Marco Fuß zeigt in seinem Beitrag „Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen“ die Auswirkungen auf die Praxis auf und zieht ein vorläufiges Fazit zu diesem spannenden Thema.

Beste Grüße

Stephan Gerski

Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2014 Seite 1
NWB ZAAAE-56329