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Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Anmerkungen zum
Das , veröffentlicht am , zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen hat für viel Aufsehen insbesondere in der Baubranche gesorgt. Mit Schreiben vom - IV D 3 - S 7279/11/10002 hat das BMF zum ersten Mal hierzu Stellung genommen. Das Erfreuliche an diesem BMF-Schreiben ist, dass die Finanzverwaltung nicht versucht, der neuen Rechtsprechung mit einem Nichtanwendungserlass zu begegnen. Weniger erfreulich ist hingegen, dass einige (wichtige) Fragen offen bleiben und der Unternehmer in einigen Punkten weiterhin allein gelassen wird.
A. Hintergrund
Der BFH hat mit o. g. Urteil die Anwendbarkeit des § 13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft/Reverse-Charge Verfahren) bei Bauleistungen neu ausgelegt und stark eingeschränkt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient (Bauleistung im umsatzsteuerlichen Sinne), seinerseits zur Erbri...