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Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Investmentvermögen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-56286 Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz vom (BGBl 2013 I S. 1981) ist mit Wirkung vom ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschaffen worden, mit dem u. a. das bisherige Investmentgesetz(InvG) abgeschafft wurde. Die Einführung des KAGB hatte zur Folge, dass diverse Gesetze, die bisher Bezug auf das InvG genommen haben, geändert werden mussten, so u. a. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG mit der bisher formulierten Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz“. Dies ist mit Wirkung vom durch das AIFM-StAnpG vom (BGBl 2013 I S. 4318) geschehen.
Ausführlicher Beitrag s..
Änderung § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch das AIFM-StAnpG
[i]Anwendungsbereich der Steuerbefreiung im Wesentlichen unverändertDer Umfang der nach bisherigem Recht umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wird durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten. Die Steuerbefreiung erstreckt sich hinsichtlich der Verwaltung von Investmentvermögen auf die Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes.
Insbesondere folgende Investmentvermögen sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG begünstigt: OGAW (inländische und EU-OGAW), AIF (inländische, EU-AIF), Sondervermögen nach § 1 Abs. 10 KAGB, Investmentgesellschaften nach § 1 Abs. 11 KAGB (intern oder extern verwaltet), Publikumsinvestmentvermögen, Spezial-AIF nach § 1 Abs. 6 KAGB, eine Investmentaktiengesellschaft oder eine Investmentkommanditge...