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Einkommensteuer | Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach einer Außenprüfung
Im Urteilsfall war streitig, ob ein Investitionsabzugsbetrag nachträglich zu dem Zweck in Anspruch genommen werden kann, Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung auszugleichen. Das festgestellt, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegensteht. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags werden – so das Finanzgericht – nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung des Abzugsbetrags durch die Klägerin bereits erfolgt war. Denn das Merkmal der „künftigen“ Anschaffung sei nach den Verhältnissen zum Schlu...