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Der Urlaubsanspruch beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit
Auswirkungen auf das deutsche Urlaubsrecht durch die EuGH-Entscheidung vom 13. 6. 2013 - Rs. C-415/12
Einmal [i]Kleinsorge, NWB 47/2012 S. 3792in Vollzeit entstandener Urlaub kann nicht aufgrund des Wechsels in Teilzeit geschmälert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bleibt in dem Beschluss in Sachen „Brandes gegen das [i]Koberski/Stelten, NWB 8/2012 S. 665Land Niedersachsen“ vom - Rs. C-415/12 NWB MAAAE-61328seiner Linie treu und bestärkt nochmals den Fortbestand von bereits erworbenen Urlaubsansprüchen bei einem unterjährigen Wechsel [i]Grundlagen „Betriebliche Arbeitszeit“ NWB DAAAE-30823des Arbeitnehmers von Vollzeit in Teilzeit. Demzufolge sind nationale Bestimmungen oder Gepflogenheiten nicht mit Unionsrecht vereinbar, wenn diese dazu führen, dass ein Arbeitnehmer infolge einer Arbeitszeitverringerung die während seiner Vollzeittätigkeit bereits [i]infoCenter „Teilzeit/ Altersteilzeit“ NWB WAAAB-36695 „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353erworbenen Urlaubsansprüche wieder verliert. Damit bestätigt der EuGH seine „Tirol-Entscheidung“ vom - Rs. C-486/08 NWB PAAAD-45036, was sich zwingend auch auf das deutsche Urlaubsrecht auswirken wird.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können ein Arbeitsvertrag – Grundmuster NWB WAAAB-05383 sowie ein Teilzeitarbeitsvertrag NWB LAAAB-05472 aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. „Tirol-Entscheidung“
Bereits 2010 [i]Nachträgliche Reduzierung von Urlaubsansprüchenhatte der EuGH in seiner ...