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BFH weicht Grundprinzip der Sollbesteuerung in der Umsatzsteuer auf
Korrektur der Umsatzsteuer bei Sicherungseinbehalt
[i]BFH, Urteil vom 24. 10. 2013 - V R 31/12NWB QAAAE-54618Unternehmer müssen regelmäßig die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Leistung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung deklarieren und bis zum 10. des Folgemonats an den Fiskus abzuführen. Hat der Unternehmer eine Dauerfristverlängerung beantragt, verschieben sich der Abgabezeitpunkt der Umsatzsteuer-Voranmeldung [i]infoCenter „Ist- und Sollbesteuerung“ NWB IAAAB-14438sowie der Zeitpunkt der Zahlung auf den 10. des übernächsten Monats. In der Regel hat der Unternehmer die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt bereits von seinem Kunden erhalten. In Ausnahmefällen muss der Unternehmer die Umsatzsteuer jedoch bereits ohne einen entsprechenden Zahlungseingang vom Kunden an den Fiskus abführen. Unternehmer müssen in einem solchen Fall die Umsatzsteuer also vorfinanzieren. Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH kann eine Korrektur der Umsatzsteuer in Betracht kommen, wenn Vereinbarungen über Sicherungseinbehalte getroffen worden sind, aufgrund derer die Unternehmer im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch keinen vollen Anspruch auf Entgeltentrichtung haben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Regelungen zur Korrektur der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit, insbesondere mit...