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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 71/12

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der diagnostischen Radiologie hat. Der Kläger ist Facharzt für Orthopädie und zugleich Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen jedoch ausschließlich als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAE-56226

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Bayern, Urteil v. 04.12.2013 - L 12 KA 71/12

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