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Berufsrecht; | unzulässige Rechtsberatung durch Makler
Ein Immobilienmakler, der zur Suche eines Nachfolgemieters eingeschaltet wird, nimmt in unzulässiger Weise fremde Rechtsangelegenheiten wahr, wenn er den Auftraggeber (Mieter) nicht nur über die nach seiner Auffassung überhöhte Miete aufklärt, sondern ein Schreiben an den Vermieter entwirft, mit welchem Rückzahlungsansprüche wegen angeblich zu viel gezahlten Mietzinses verlangt werden. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Tätigkeit des Immobilienmaklers i. S. von Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG ist nicht erkennbar. Ein solcher Zusammenhang besteht allenfalls für die Überprüfung der Mietzinshöhe durch den Makler, nicht aber für die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen des Mieters (, MD 2002, 1080).