Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer – Zum einheitlichen Erwerbsgegenstand (BFH)
Eine umfangreiche Vorplanung seitens der Veräußererseite reicht für sich allein nicht aus um anzunehmen, dass der Erwerber das – im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte – Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite handelnden Personen auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sind ( NWB MAAAE-54615; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt der Erwerb eines Anspruchs auf Übereignung eines inländischen Grundstücks der Grunderwerbsteuer. Bemessungsgrundlage ist gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung. Diese ergibt sich i. d. R. aus dem zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäft (z. B. dem Kaufvertrag über das Grundstück). Ergibt sich jedoch a...