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StBMag Nr. 3 vom Seite 36

Reden ist Silber, schreiben ist Gold

In Haftungsfallen tappen Steuerberater besonders schnell bei mündlichen Auskünften

Autorin: Alexandra Buba, Lesezeit: 8 Min.

Die Rechtsprechung in Bezug auf etwaige Beratungsfehler wurde in den vergangenen Jahren zunehmend restriktiver: Steuerberater haften für verunglückte Selbstanzeigen, für Auslassungen in der elektronischen Steuererklärung, für telefonische Auskünfte und ihre Witwen später auch noch für die Beratungsfehler. Die meisten Haftungsfälle sind jedoch vermeidbar.

Es ist eher die Regel als die Ausnahme: Steuerberater und Mandant schließen keinen Beratungsvertrag ab. Eher selten allerdings kommt es vor, dass Steuerberater dies so teuer bezahlen, wie in einem Fall, der vor rund einem Jahr vor dem Landgericht Augsburg verhandelt wurde. Die Richter belegten den Berater mit zwei Millionen Euro Schadenersatz.

Der Steuerberater hatte eine in finanziellen Belangen vergleichsweise unbedarfte Mandantin beraten, die fünf Millionen Euro im Lotto gewonnen hatte. Dazu hatte er den Kontakt zu einem Finanzberater vermittelt. Dieser gab zunächst die eidesstattliche Versicherung ab und erhängte sich später in der Untersuchungshaft, nachdem er die Millionen offenbar veruntreut hatte.

Der Steuerberater vertrat nun seinerseits die Überzeugung, nur einen Kontakt hergestellt zu haben. ...