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BFH | Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse bleiben nicht steuerfrei
(1) Obligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse sowie Arbeitgeberleistungen auf Grundlage der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der schweizerischen Invalidenversicherung sind gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei. (2) Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse sind als Beiträge i. S. des § 3 Nr. 62 Satz 4 erster Halbsatz EStG innerhalb der Grenzen des § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG steuerfrei; auf die danach steuerfreien Arbeitgeberleistungen sind die gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers anzurechnen.
Der Kl. wohnte in Deutschland und war für einen Arbeitgeber in der Schweiz tätig. Er wurde gem. Art. 15a DBA Schweiz als Grenzgänger besteuert. Die Arbeitgeberin entrichtete sowohl Arbeitgeberbeiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung ...