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Bilanzierung von Bonusgutscheinen
Gibt ein Unternehmen an seine Kunden Bonusgutscheine aus und können die in den Gutscheinen individuell ermittelten Rabatte erst bei einem nächsten Einkauf eingelöst werden, so darf das Unternehmen nach dem rkr. Urteil des NWB MAAAE-44853 weder einen passiven RAP noch eine Verbindlichkeit ausweisen oder eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilden (Bezug: § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., § 250 Abs. 2 HGB; § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG).
(1) Die Kl. handelt mit Textilien und Waren aller Art. Sie gab an ihre Kunden im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms Kundenkarten aus. Diese Kunden erhielten von der Kl. halbjährlich Bonusgutscheine, wobei sich der jeweilige Bonusbetrag nach dem Halbjahreseinkaufsumsatz des Kunden errechnete. Di...BStBl 2013 II S. 123