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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer: Einbindung eines Arbeitsraums in die häusliche Sphäre eines eigengenutzten Zweifamilienhauses
Sachverhalt:
Der Kläger
erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als
Oberarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder. Zur Herbeiführung der
Patentreife seiner Ideen unterhielt er einen ausschließlich beruflich genutzten
Büroraum in dem von ihm und seiner Ehefrau allein bewohnten Zweifamilienhaus.
Der Büroraum befand sich im Obergeschoss des Zweifamilienhauses, wobei keine direkte Verbindung zu dem als Wohnbereich genutzten Erdgeschoss bestand. Das Obergeschoss war vielmehr nur über eine separate Eingangstür mit eigenem Treppenaufgang zu betreten. Die Eingangstür befand sich zwischen Garage und Hauswand und war selbst über einen überdachten Windfang erreichbar. Um den Büroraum zu betreten, musste keine der Allgemeinheit zugängliche Verkehrsfläche durchquert werden. Für die Büroräumlichkeiten und den Wohnbereich hatte der Kläger zwei separate Mietverträge geschlossen.
1. Wie lautet die Definition des häuslichen Arbeitszimmers i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG?
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Häusliches
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