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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 27 R 1009/11

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte als zuständiger Zusatzversorgungsträger für das Versorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) verpflichtet ist, einen Feststellungsbescheid aufzuheben.

Fundstelle(n):
QAAAE-55428

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.11.2013 - L 27 R 1009/11

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