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Umsatzsteuer | Flächenschlüssel bei gemischt-genutzten Gebäuden rechtmäßig
Der BFH hält den Flächenschlüssel als Maßstab für eine Vorsteueraufteilung bei gemischt-genutzten Gebäuden für rechtmäßig. Der Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG gilt aber nur für solche Vorsteuern, die auch der Berichtigung nach § 15a UStG unterliegen, also für Vorsteuern aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
[i]Flächenschlüssel präziser als Umsatzschlüssel Nach dem BFH ermöglicht der Flächenschlüssel eine präzisere Vorsteueraufteilung als eine Aufteilung nach den Umsätzen des gesamten Unternehmens. Eine objektbezogene Aufteilung der Vorsteuer nach den Umsätzen (des konkreten Gebäudes) wird hingegen durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG ausgeschlossen. [i]Keine direkte Zuordnung zulässigFolge: Bei einem umsatzsteuerfrei und umsatzsteuerpflichtig genutzten Gebäude sind sämtliche Vorsteuern aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem Flächenschlüssel aufzuteilen. Eine direkte Zu...